Bitte denken Sie daran, dass die Aufsichtspflicht der Kinder bis zur Übergabe in den Gruppen an die Erzieherrinnen bei Ihnen liegt und auch nach dem Entgegennehmen am Mittag bzw. am Nachmittag. Auch das Abholen durch Geschwisterkinder muss in den Gruppen abgesprochen werden. Auf Festen und Feiern sowie bei Angeboten, bei denen Sie anwesend sind, obliegt die Aufsichtspflicht ebenfalls bei Ihnen.